Zum Ablauf der Therapie
Immer wieder heißt es, dass Psychotherapieplätze rar und mit langen Wartezeiten verbunden sind. Man kann allerdings Glück haben, denn es gibt Terminlücken, weil andere PatientInnen einen Termin verschieben oder absagen müssen. Bei mir ist es so, dass ich viele Vormittagstermine anbiete, die allerdings wegen der Schulzeiten ungern angenommen werden. Die meisten Lehrer verstehen, dass es für das Kind eine Zeit lang wichtig ist, eine Stunde in der Woche nicht zur Schule zu gehen, um die Therapie machen zu können. Dafür wird es später nach erfolgreicher Behandlung besser am Unterricht teilnehmen und sich in der Klassengemeinschaft wieder wohl fühlen. Ich bin bemüht, dringende Termine schnellstmöglich einzubauen, um längere Wartezeiten und andauernde Frustration zu verhindern.
Organisation und Gebühren
Vor dem ersten Gespräch wird von den Eltern oder volljährigen jungen Erwachsenen ein Anmeldebogen ausgefüllt und unterschrieben. Daneben gehört eine schriftliche Einwilligung, eventuell anstehender Privatrechnungen oder Rechnungen über IGEL-Leistungen von der PVS-Oldenburg (pvs-niedersachsen.de) versenden zu lassen. Bei getrennt lebenden Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht sind Unterschriften beider Elternteile nötig.
Privatversicherte und gesetzliche Krankenversicherungen
Gesetzlich versicherte PatientInnen müssen zum ersten Termin sowie bei jedem Quartalsanfang die Versichertenkarte mitbringen. Privat versicherte PatientInnen erhalten die Rechnungen durch die PVS Oldenburg.
Einverständnis der Eltern
Es ist eine gute Voraussetzung und ideal, wenn möglichst beide Elternteile oder berechtigte Bezugspersonen das Kind bzw. den Jugendlichen zum Erstgespräch begleiten, damit alle mich kennen lernen und ich mir einen Eindruck der wichtigsten Personen und der Anliegen verschaffen kann. Der Kommunikationsfluss getrenntlebender Eltern sollte zumindest grob funktionieren und nicht mir oder dem Kind überlassen werden. Hochstrittige Elternteile sollten ihre Konflikte vorab möglichst annähernd klären, damit der Fokus auf dem Kind liegt. Bei getrenntlebenden Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht müssen sich beide mit der Psychotherapie einverstanden erklären.
Jugendliche ab dem 15. Lebensjahr sind grundsätzlich berechtigt auch gegen den Willen der Eltern eine Psychotherapie zu beantragen.
Wenn die Frage nach der Beantragung einer Psychotherapie gestellt wird, müssen als Voraussetzung gewisse Formalien besprochen und mit Unterschriften versehen werden. Der Informationsfluss sollte zügig in Gang kommen. Entsteht die Erkenntnis, dass ein anderes Verfahren gewählt werden sollte oder eine Psychotherapie nicht erforderlich ist, wird eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen. Dies geschieht möglichst schnell, damit der freigewordene Platz anderen PatientInnen zur Verfügung steht.
Insgesamt sollte ein guter zwischenmenschlicher Konsens zwischen den PatientInnen und mir erkennbar sein. Auf Biegen und Brechen eine Psychotherapie zu beginnen, macht keinen Sinn. Wer eine psychotherapeutische Behandlung eingeht, zeigt den Willen an sich selbst zu arbeiten. Für das Gelingen der Psychotherapie werden die Eltern möglichst mit ins Boot geholt. Ihre Bereitschaft mitzuarbeiten und sich selbst zu reflektieren ist dabei extrem hilfreich. Diese gelegentlichen Gespräche können als Einzelgespräche oder mit mehreren Personen stattfinden, je nach Wunsch der Betroffenen und je nach meinem Ermessen. Insgesamt ist der Erfolg davon abhängig, ob ein gutes psychotherapeutisches Bündnis entsteht.
Diagnoseverfahren
Es gibt ein großes Repertoire an Diagnoseverfahren und erfahrene Psychotherapeuten haben guten Blick in welche Richtung sie arbeiten und weiter denken. Manchmal kommen Eltern mit einer klarer Vorstellung über die Diagnose bzw. die Ursachen der Symptome. Mitgebrachte fest gelegte Ansichten von Eltern bzw. PatientInnen werden von mir nicht einfach so übernommen und es werden keine Wunschdiagnosen vergeben.
Meine Praxis ist recht gemütlich eingerichtet, damit alle sich möglichst wohl fühlen. Kinder denken häufig es sei mein Zuhause. Mir ist es lieb, wenn jedes Mal Socken mitgebracht werden.
Meine Hündin ist sehr lieb, ruhig und am liebsten zurückhaltend. Sie ist etwas groß und manchmal besteht „Kussgefahr“. Sollte jemand im Vorhinein Angst vor Hunden haben oder ich habe den Eindruck, dass sich ein Mensch nicht korrekt einem Tier gegenüber nähert, wird die Hündin zum Schutze von Mensch und Tier in einem Zimmerzwinger untergebracht, welchen sie als ihre gemütliche Höhle empfindet. Besonders jüngere Kinder freuen sich allerdings, wenn sie nach begleiteter Kontaktaufnahme die Hündin streicheln und ihr Leckerchen füttern dürfen. So lässt sich manch ein Kind erst auf die Psychotherapie ein, weil ein Hund anwesend ist.